Antworten auf die wichtigsten Fragen zur digitalen Vignette
Die digitale Vignette (e-Vignette) ist seit 2018 erhältlich und wird nicht am Fahrzeug angebracht. Sie ist elektronisch mit dem Kennzeichen verknüpft und wird durch automatische Kennzeichenlesegeräte kontrolliert. Die Klebe-Vignette ist die traditionelle Form und wird auf die Windschutzscheibe geklebt. Beide Formen sind gültig, aber die digitale Vignette ist bequemer und kann online erworben werden.
Die digitale Vignette kann auf verschiedenen Wegen erworben werden:
Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also effektiv für 14 Monate. Beispiel: Die Jahresvignette 2025 gilt vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026.
Ja, Sie können die digitale Vignette bis zu 18 Tage vor dem gewünschten Startdatum kaufen. Bei der Jahresvignette ist der Kauf ab dem 1. Dezember des Vorjahres möglich.
Wenn Sie ein falsches Kennzeichen eingegeben haben, gilt die Vignette für das eingegebene Kennzeichen, nicht für Ihr tatsächliches Fahrzeug. Eine Korrektur ist nach dem Kauf grundsätzlich nicht möglich. Kontaktieren Sie in diesem Fall sofort die ASFINAG-Kundenbetreuung und schildern Sie den Fehler. In Einzelfällen kann eine Kulanzlösung gefunden werden, aber es gibt keine Garantie.
Die Jahresvignette 2025 kostet für PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen € 103,80. Für Motorräder beträgt der Preis € 38,20. Diese Preise sind Richtwerte – prüfen Sie stets die aktuellen Preise auf asfinag.at.
Beim Online-Kauf werden in der Regel folgende Zahlungsmethoden akzeptiert:
An Verkaufsstellen können Sie in der Regel bar oder mit Karte bezahlen.
Nein, einmal gekaufte Vignetten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder erstattet werden. Ausnahmen gelten nur bei nachgewiesenen technischen Fehlern beim Kauf. Kontaktieren Sie in solchen Fällen die ASFINAG-Kundenbetreuung.
Die digitale Vignette wird durch automatische Kennzeichenlesegeräte kontrolliert. Diese stationären und mobilen Geräte erfassen das Kennzeichen des Fahrzeugs und prüfen automatisch, ob eine gültige Vignette im System registriert ist. Fahrzeuge müssen dafür nicht angehalten werden.
Wenn Sie ohne gültige Vignette auf vignettenpflichtigen Straßen fahren, müssen Sie eine Ersatzmaut bezahlen. Diese beträgt derzeit für PKW € 120 (Richtwert). Wenn Sie die Ersatzmaut nicht bezahlen, kann eine Anzeige erstattet werden, die zu einer deutlich höheren Strafe führen kann.
Ja, Sie können die Gültigkeit Ihrer digitalen Vignette jederzeit auf der offiziellen ASFINAG-Website überprüfen. Geben Sie dazu Ihr Kennzeichen und das Zulassungsland ein. Das System zeigt Ihnen an, ob eine gültige Vignette für Ihr Fahrzeug registriert ist.
Bei Leihfahrzeugen ist die Vignette oft bereits im Mietpreis enthalten. Fragen Sie beim Verleih nach, bevor Sie eine eigene Vignette kaufen. Wenn keine Vignette enthalten ist, müssen Sie selbst eine erwerben. Geben Sie dabei das Kennzeichen des Leihfahrzeugs an.
Nein, die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Für andere Länder benötigen Sie deren jeweilige Vignette. Zum Beispiel benötigen Sie für die Schweiz eine Schweizer Vignette, für Slowenien eine slowenische Vignette usw.
Wenn Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ändern, ist Ihre bestehende Vignette nicht mehr gültig, da sie an das alte Kennzeichen gebunden ist. Sie müssen eine neue Vignette für das neue Kennzeichen erwerben. Eine Übertragung der Vignette auf das neue Kennzeichen ist nicht möglich.